ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines

(1) Für sämt­li­che Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te der GreenIT24 GmbH (im Fol­gen­den GreenIT24) gegen­über Unter­neh­mern (§ 14 BGB) gel­ten die nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fas­sung, soweit die Par­tei­en im Ein­zel­fall kei­ne ande­re schrift­li­che Ver­ein­ba­rung getrof­fen haben, und auch wenn sich GreenIT24 im Ein­zel­fall nicht aus­drück­lich hier­auf beruft.

(2) Ent­ge­gen­ste­hen­de oder von die­sen Ver­kaufs­be­din­gun­gen abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Kun­den erkennt GreenIT24 nicht an, auch nicht durch vor­be­halt­lo­se Ver­trags­durch­füh­rung oder wenn GreenIT24 ihnen nicht aus­drück­lich widerspricht.

(3) Die Tätig­keit von GreenIT24 umfasst das Han­dels­ge­schäft mit EDV/IT-Pro­duk­ten, sowie die Ver­mitt­lung von Per­so­nal­dienst­leis­tun­gen für den IT-Bereich. Die Tätig­keit wird ergänzt durch das Betrei­ben der Inter­net­platt­form www.greenit24.de.

(4) Der Kun­de als Unter­neh­mer ist jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die beim Abschluss des Ver­trags in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Ange­bo­te von GreenIT24 bezüg­lich Preis, Men­ge, Lie­fer­frist und Lie­fer­mög­lich­keit sind frei­blei­bend. Eben­so sind tech­ni­sche Beschrei­bun­gen und sons­ti­ge Anga­ben in Ange­bo­ten, Pro­spek­ten und sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen (inklu­si­ve Wer­bung) zunächst unver­bind­lich. Anga­ben in die­sem Sin­ne sowie in öffent­li­chen Äuße­run­gen von GreenIT24, Her­stel­lern oder Gehil­fen (§ 434 BGB) wer­den nur Bestand­teil der Leis­tungs­be­schrei­bung, wenn in dem Ver­trag dar­auf aus­drück­lich Bezug genom­men wird. Der Kun­de hat sämt­li­che Ange­bo­te eigen­ver­ant­wort­lich auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit für sei­ne Zwe­cke zu überprüfen.

(2) Ist eine Bestel­lung des Kun­den als Ange­bot gemäß § 145 BGB anzu­se­hen, kann GreenIT24 die­ses bin­nen 5 Werk­ta­gen anneh­men. Ein Ver­trags­ab­schluss ist erst dann gege­ben, wenn eine schrift­li­che Bestä­ti­gung ver­sandt oder die vom Kun­den bestell­ten Lie­fer­ge­gen­stän­de aus­ge­lie­fert wurden.

§ 3 Lie­fe­rung und Lieferfristen

(1) Der Umfang der Lie­fer­pflicht ergibt sich aus­schließ­lich aus dem Ver­trag. Konstruktions‑, Form- und Farb­än­de­run­gen, die auf einer Ver­bes­se­rung der Tech­nik oder auf einer For­de­rung des Gesetz­ge­bers beru­hen, blei­ben vor­be­hal­ten, soweit die Ände­run­gen nicht wesent­lich oder sonst für den Kun­den unzu­mut­bar sind.

(2) Die Anga­be von Lie­fer­fris­ten beginnt mit dem Datum der schrift­li­chen Annah­me­er­klä­rung oder Bestä­ti­gung, und steht grund­sätz­lich unter dem Vor­be­halt ver­trags­ge­mä­ßer Mit­wir­kung des Bestel­lers. Die Ein­hal­tung der Lie­fer­ver­pflich­tung von GreenIT24 setzt die recht­zei­ti­ge und ord­nungs­ge­mä­ße Erfül­lung der Ver­pflich­tun­gen des Bestel­lers vor­aus, d. h. Beschaf­fung von Unter­la­gen, Geneh­mi­gun­gen und Frei­ga­ben sowie Ein­gang fäl­li­ger Zahlungen.

(3) Sind Teil­lie­fe­run­gen und ‑leis­tun­gen für den Kun­den zumut­bar, kön­nen die­se erfol­gen und in Rech­nung gestellt wer­den. Wird GreenIT24 selbst nicht belie­fert, obwohl GreenIT24 deckungs­glei­che Bestel­lun­gen auf­ge­ge­ben hat, wird GreenIT24 von sei­ner Leis­tungs­pflicht frei und kann vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die Rech­te des Kun­den nach § 275 Abs. 4 BGB blei­ben hier­von unbe­rührt, sofern sich aus § 10 die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen im Hin­blick auf die Haf­tung von GreenIT24 nichts ande­res ergibt.

(4) Lässt sich die ver­ein­bar­te Frist in Fol­ge von nicht beherrsch­ba­ren Umstän­den bei GreenIT24 oder deren Zulie­fe­rern nicht ein­hal­ten, so ver­län­gert sie sich ange­mes­sen. Über einen sol­chen Fall wird GreenIT24 den Kun­den umge­hend unter­rich­ten. Dau­ern die behin­dern­den Umstän­de einen Monat nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Lie­fer­frist immer noch an, kann jede Sei­te vom Ver­trag zurück­tre­ten. Im Fal­le des Rück­tritts sind even­tu­ell erbrach­te Leis­tun­gen unver­züg­lich zurück­zu­er­stat­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che wegen von GreenIT24 nicht ver­schul­de­ter Über­schrei­tun­gen der Lie­fer­frist sind ausgeschlossen.

(5) Stellt sich nach Abschluss des Ver­tra­ges her­aus, dass der Kun­de kei­ne hin­rei­chen­de Gewähr für sei­ne Zah­lungs­fä­hig­keit bie­tet und der Zah­lungs­an­spruch von GreenIT24 gefähr­det ist, ist GreenIT24 berech­tigt, die Leis­tung zu ver­wei­gern, bis der Kun­de die Zah­lung bewirkt oder Sicher­heit für sie geleis­tet hat. Erfolgt Zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung nach einer dar­auf gerich­te­ten Auf­for­de­rung nicht bin­nen 10 Werk­ta­gen, so ist GreenIT24 zum Rück­tritt vom Ver­trag berechtigt.

§ 4 Erfül­lungs­ort, Trans­port und Gefahrübergang

(1) Erfül­lungs­ort ist, soweit nichts ande­res ver­ein­bart wird, der Geschäfts­sitz von GreenIT24. Sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts ande­res ergibt, ist Lie­fe­rung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Die Gefahr geht mit der Mit­tei­lung der Ver­sand­be­reit­schaft, spä­tes­tens jedoch mit Ver­las­sen der Räum­lich­kei­ten von GreenIT24 auf den Kun­den über. Dies gilt auch für Teil­lie­fe­run­gen und –leis­tun­gen und auch dann, wenn noch ande­re Leis­tun­gen (z. B. Trans­port, Instal­la­ti­on, Mon­ta­ge und / oder Inbe­trieb­set­zung) über­nom­men wer­den. Dies gilt auch dann, wenn fracht­freie Lie­fe­rung ver­ein­bart wurde.

(3) Ver­zö­gert sich der Ver­sand in Fol­ge von Umstän­den, die der Kun­de zu ver­tre­ten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Ver­sand­be­reit­schaft auf ihn über, jedoch ist GreenIT24 ver­pflich­tet, auf Wunsch und Kos­ten des Kun­den even­tu­ell ver­lang­te Ver­si­che­run­gen zu bewirken.

§ 5 Prei­se und Zahlungsbedingungen

(1) Sämt­li­che Prei­se ver­ste­hen sich als Net­to­prei­se aus­schließ­lich Mehr­wert­steu­er, Zoll, Fracht- und Verpackungskosten.

(2) Soweit im Ange­bot, in der Preis­lis­te oder in der Rech­nung nichts ande­res ver­merkt ist, sind Rech­nun­gen zahl­bar inner­halb von 7 Tagen nach Rech­nungs­da­tum. Rech­nun­gen gel­ten als bezahlt, wenn der Betrag GreenIT24 frei zur Ver­fü­gung steht.

(3) Ver­zugs­zin­sen betra­gen 8 % über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Wenn GreenIT24 einen höhe­ren Ver­zugs­scha­den nach­weist, ist GreenIT24 berech­tigt, die­sen gel­tend zu machen. Ist Raten­zah­lung ver­ein­bart und kommt der Kun­de mit zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Raten ganz oder teil­wei­se in Ver­zug, so wird der gesam­te Rest­be­trag sofort fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelie­fer­ten und / oder ein­ge­bau­ten Waren blei­ben bis zur Bezah­lung aller offe­nen For­de­run­gen aus die­sem Ver­trag und aus der Geschäfts­ver­bin­dung zu dem Kun­den ein­schließ­lich Zin­sen und Neben­kos­ten Eigen­tum der GreenIT24. Der Eigen­tums­vor­be­halt gilt auch hin­sicht­lich der Beglei­chung künf­tig ent­ste­hen­der For­de­run­gen aus gleich­zei­tig oder spä­ter abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen. Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten, ins­be­son­de­re Zah­lungs­ver­zug, ist GreenIT24 berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re zurück­zu­neh­men und zu ver­wer­ten. In der Zurück­nah­me der Vor­be­halts­wa­re liegt kein Rück­tritt vom Ver­trag; der Ver­wer­tungs­er­lös ist auf die Ver­bind­lich­kei­ten des Kun­den abzüg­lich ange­mes­se­ner Ver­wer­tungs­kos­ten anzurechnen.

(2) Der Kun­de ist berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re im ordent­li­chen Geschäfts­gang zu ver­äu­ßern oder zu ver­ar­bei­ten, solan­ge er nicht in Ver­zug ist. Der Kun­de ist bis zum Wider­ruf ermäch­tigt, den Kauf­preis ein­zu­zie­hen. Der Kun­de tritt GreenIT24 jedoch bereits jetzt alle For­de­run­gen in Höhe des Fak­tu­ra-End­be­tra­ges ein­schließ­lich Umsatz­steu­er ab, die ihm aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung oder Ver­ar­bei­tung oder aus einem ande­ren Rechts­grund aus der Ware gegen sei­ne Abneh­mer oder Drit­te erwach­sen; GreenIT24 nimmt die­se Abtre­tung an.  Zur Ein­zie­hung die­ser For­de­rung bleibt der Kun­de auch nach der Abtre­tung ermäch­tigt, sofern er die Vor­aus­set­zun­gen für die Wei­ter­lei­tung der ange­nom­me­nen Beträ­ge an GreenIT24 geschaf­fen hat und solan­ge nicht die Vor­aus­set­zun­gen der Bestim­mun­gen über eine Anspruchs­ge­fähr­dung ein­tre­ten. Die Befug­nis von GreenIT24, die For­de­rung selbst ein­zu­zie­hen, bleibt hier­von unbe­rührt. Auf Ver­lan­gen von GreenIT24 ist der Kun­de ver­pflich­tet, die Abtre­tung sei­nen Abneh­mern bekannt zu machen und GreenIT24 die zur Gel­tend­ma­chung ihrer Rech­te erfor­der­li­chen Aus­künf­te zu geben und Unter­la­gen auszuhändigen.

(3) Die Ein­ge­hung von Ver­pflich­tun­gen im Hin­blick auf die Vor­be­halts­wa­re außer­halb des ordent­li­chen Geschäfts­gan­ges, Abschlüs­se von Finan­zie­rungs­ver­trä­gen (ein­schließ­lich Lea­sing), die die Über­eig­nung der Vor­be­halts­wa­re ein­schlie­ßen, oder die Siche­rungs­über­eig­nung ist ohne die vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung von GreenIT24 unter­sagt, eben­so die Ver­ein­ba­rung eines Abtre­tungs­ver­bo­tes und eine Abtre­tung ohne die Zustim­mung von GreenIT24 im Rah­men eines Fac­to­ring. Bei Zugrif­fen Drit­ter auf die Vor­be­halts­wa­re, ins­be­son­de­re Pfän­dung, wird der Kun­de auf das Eigen­tum von GreenIT24 hin­wei­sen und GreenIT24 unver­züg­lich benachrichtigen.

(4) Wird die Vor­be­halts­wa­re mit ande­ren, GreenIT24 nicht gehö­ren­den Gegen­stän­den ver­ar­bei­tet oder untrenn­bar ver­bun­den, so erwirbt GreenIT24 Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re (Fak­tu­ra-End­be­trag ein­schließ­lich Umsatz­steu­er) zu den ande­ren ver­ar­bei­te­ten oder ver­bun­de­nen Gegen­stän­den zum Zeit­punkt der Ver­ar­bei­tung oder Ver­mi­schung. Erfolgt die Ver­bin­dung in der Wei­se, dass die Sache des Kun­den als Haupt­sa­che anzu­se­hen ist, so gilt als ver­ein­bart, dass der Kun­de GreenIT24 anteils­mä­ßig Mit­ei­gen­tum über­trägt. Der Kun­de ver­wahrt das so ent­stan­de­ne Allein­ei­gen­tum oder Mit­ei­gen­tum für GreenIT24.

(5) Über­steigt der rea­li­sier­ba­re Wert der GreenIT24 gege­be­nen Sicher­hei­ten die For­de­run­gen um 20 % oder ihren Nenn­be­trag um 50 %, ist GreenIT24 auf Ver­lan­gen des Kun­den zur Frei­ga­be von Sicher­hei­ten nach Wahl von GreenIT24 (bis zur vor­ge­nann­ten Höhe von 20 % über den offe­nen For­de­run­gen) verpflichtet.

§ 7 Gewerb­li­che Schutz­rech­te, Eigen­tums- und Urhe­ber­rech­te, Software

(1) Durch den Ver­trags­schluss und die Lie­fe­rung von Waren gehen kei­ne Paten­te, Copy­rights, ein­ge­tra­ge­ne Mar­ken oder ande­re gewerb­li­che Schutz­rech­te auf den Kun­den über. An Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen und sons­ti­gen Unter­la­gen behält GreenIT24 die Eigen­tums- und Urhe­ber­rech­te. Der Kun­de darf die­se Drit­ten nicht zugäng­lich machen.

(2) Soweit GreenIT24 Stan­dard­soft­ware oder indi­vi­du­ell pro­gram­mier­te Soft­ware lie­fert, ist der Kun­de ver­pflich­tet, einen geson­der­ten Lizenz­ver­trag mit dem jeweils Berech­tig­ten, so dem Eigen­tü­mer der Soft­ware oder GreenIT24 zu schlie­ßen, wobei die Geschäfts­be­din­gun­gen des Eigen­tü­mers jeweils Anwen­dung finden.

§ 8 Ver­trau­lich­keit und Datenschutz

(1) Der Kun­de erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass die von ihm an GreenIT24 im Rah­men der Durch­füh­rung von Ver­trä­gen über­mit­tel­ten Daten elek­tro­nisch gespei­chert wer­den. Die­se wer­den aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Erfül­lung von Ver­trä­gen genutzt und auf schrift­li­chen Antrag des Kun­den gelöscht. Auf der Web­site wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur im tech­nisch not­wen­di­gen Umfang erho­ben. In kei­nem Fall wer­den per­sön­li­che Daten ver­kauft oder aus ande­ren Grün­den an Drit­te weitergegeben.

(2) GreenIT24 ver­pflich­tet sich, jeden Ver­trag unter Wah­rung voll­kom­me­ner Ver­trau­lich­keit durch­zu­füh­ren, ins­be­son­de­re alle wäh­rend der Zusam­men­ar­beit mit dem Kun­den bekannt­ge­wor­de­nen Infor­ma­tio­nen, Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se ver­trau­lich zu behan­deln, nicht miss­bräuch­lich zu ver­wen­den, zu ver­viel­fäl­ti­gen oder an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Glei­ches gilt für den Kunden.

§ 9 Gewähr­leis­tung und Verjährung

(1) Den Kun­den trifft im Hin­blick auf Sach­män­gel die gesetz­li­che Unter­su­chungs- und Rüge­o­b­lie­gen­heit gemäß § 377 HGB.

(2) Aus Män­geln, die den Wert oder die Taug­lich­keit der Ware zu dem GreenIT24 erkenn­ba­ren Gebrauch nicht oder nur unwe­sent­lich beein­träch­ti­gen, sowie in den Fäl­len des § 442 Abs. 1 BGB kann der Kun­de kei­ne wei­te­ren Rech­te ablei­ten. Män­gel oder Schä­den infol­ge unsach­ge­mä­ßer Hand­ha­bung, die dadurch ent­ste­hen, dass der Kun­de die gelie­fer­te Ware nicht ord­nungs­ge­mäß ein­setzt oder die Doku­men­ta­tio­nen, die zu der Ware gelie­fert wer­den, nicht beach­tet, sind von jeg­li­chen Ansprü­chen ausgeschlossen.

(3) Weist die Ware bei Gefahr­über­gang einen Sach­man­gel auf, ist GreenIT24 zur Nach­er­fül­lung berech­tigt und ver­pflich­tet. Die Nach­er­fül­lung erfolgt nach Wahl von GreenIT24 durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. Die Kos­ten der Nach­er­fül­lung, ins­be­son­de­re Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Mate­ri­al­kos­ten gehen zu Las­ten von GreenIT24. Machen die­se Kos­ten mehr als 50 % des Lie­fer­wer­tes aus, ist GreenIT24 berech­tigt, die Nach­er­fül­lung ganz zu verweigern.

(4) Sofern die Nach­er­fül­lung fehl­schlägt, § 440 S. 2 BGB, in einer vom Kun­den gesetz­ten ange­mes­se­nen Frist nicht erfolgt oder ver­wei­gert wird, ist der Kun­de nach sei­ner Wahl berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder den Kauf­preis zu

(5) min­dern. Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung kann nur in den Gren­zen des § 10 ver­langt werden.

(6) Die Ein­stands­pflicht für Män­gel beträgt ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware. Hier­von unbe­rührt blei­ben Garan­tie­an­sprü­che gegen­über dem Her­stel­ler. Für Ansprü­che aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz und in Fäl­len von Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit bleibt es bei der gesetz­li­chen Verjährung.

(7) Sofern kei­ne Neu­wa­re von GreenIT24 gekauft wur­de, ins­be­son­de­re bei sog. renew‑, refurbished‑, bulk- oder used-Ware stel­len opti­sche Beein­träch­ti­gun­gen der Ver­pa­ckung und / oder der Ware selbst kei­nen Man­gel dar. Für der­ar­ti­ge von GreenIT24 ver­kauf­te Ware besteht in der Regel kei­ne Her­stel­ler­ga­ran­tie mehr. Da es sich um gebrauch­te Ware han­delt, ist die Gewähr­leis­tungs­zeit für die­se gebrauch­te Ware auf 30 Tage beschränkt, begin­nend mit dem Lieferdatum.

§ 10 Haftung

(1) Soweit in die­sen Bedin­gun­gen oder in jewei­li­gen Ein­zel­ver­trä­gen mit dem Kun­den nichts abwei­chen­des ver­ein­bart ist, haf­tet GreenIT24 für Schä­den im Rah­men der Ver­trags­durch­füh­rung nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, für die Ver­let­zung von Leben, Leib oder Gesund­heit, nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes und / oder im Umfang einer über­nom­me­nen Garantie.

(2) Im Fal­le einer Ver­let­zung einer vor­ver­trag­li­chen Pflicht oder eines schon bei Ver­trags­ab­schluss bestehen­den Leis­tungs­hin­der­nis­ses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich die Ersatz­pflicht von GreenIT24 auf das nega­ti­ve Interesse.

(3) Bei Ver­let­zung einer Pflicht, die wesent­lich für die Errei­chung des Ver­trags­zwe­ckes ist (Kar­di­nal­pflicht), haf­tet GreenIT24 im Fal­le leich­ter Fahr­läs­sig­keit, soweit der Scha­den nach der Art des frag­li­chen Geschäfts vor­her­seh­bar und typisch ist. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung, ins­be­son­de­re für Fol­ge­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den, Schä­den aus Ansprü­chen Drit­ter, ent­gan­ge­nen Gewinn oder Zins­ver­lus­te, besteht nicht.

(4) Die Höhe der Haf­tung für Daten­ver­lust wird auf den typi­schen Wie­der­her­stel­lungs­auf­wand beschränkt, der bei regel­mä­ßi­ger und gefahr­ent­spre­chen­der Anfer­ti­gung von Siche­rungs­ko­pien ein­ge­tre­ten wäre. Der Kun­de ist zu regel­mä­ßi­ger Daten­si­che­rung im erfor­der­li­chen Umfang verpflichtet.

(5) Die vor­ste­hen­de Haf­tungs­be­schrän­kung gilt auch für die per­sön­li­che Haf­tung der Mit­ar­bei­ter, Ange­stell­ten, Arbeit­neh­mer, Ver­tre­ter, Erfül­lungs­ge­hil­fen und Orga­ne von GreenIT24.

(6) § 478 BGB bleibt unberührt.

§ 11 Abwerbung

(1) Wäh­rend der Dau­er des Ver­tra­ges mit dem Kun­den und inner­halb eines Jah­res nach Ver­trags­be­en­di­gung darf die Anstel­lung oder Inan­spruch­nah­me von Dienst­leis­tun­gen irgend­wel­cher For­men durch Mit­ar­bei­ter von GreenIT24, die für GreenIT24 Leis­tun­gen für den Kun­den erbracht haben, durch den Kun­den nur erfol­gen, wenn GreenIT24 schrift­lich das Ein­ver­ständ­nis hier­zu erklärt hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Osna­brück, sofern jede Par­tei Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, oder die Per­son kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. GreenIT24 kann den Kun­den auch an des­sen Sitz gericht­lich in Anspruch nehmen.

(2) Es gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Die Bestim­mun­gen des Wie­ner Kauf­rechts (CISG) sowie der deut­schen Aus­füh­rungs­ge­set­ze zu die­sem Über­ein­kom­men sind ausgeschlossen.

(3) Neben­ab­re­den sind nicht getrof­fen wor­den. Alle Ände­run­gen, Ergän­zun­gen oder Kon­kre­ti­sie­run­gen die­ses Ver­tra­ges sowie beson­de­re Zusi­che­run­gen, Garan­tien und Abma­chun­gen bedür­fen der Schriftform.

(4) Der Kun­de darf auf die­sem Ver­trag beru­hen­de Ansprü­che gegen GreenIT24 nur nach schrift­li­cher Zustim­mung von GreenIT24 auf Drit­te über­tra­gen. Der Kun­de darf gegen­über For­de­run­gen von GreenIT24 nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen aufrechnen.

(5) Soll­ten ein­zel­ne der vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen oder Tei­le von ihnen unwirk­sam sein, berührt dies die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Die Ver­trags­par­tei­en wer­den sich bemü­hen, anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung eine wirk­sa­me Bestim­mung zu fin­den, die dem wirt­schaft­li­chen Bedeu­tungs­ge­halt der unwirk­sa­men Bestim­mung am ehes­ten nahekommt.